OFFIZIELLES F.I.P.S.e.d. - REGLEMENT FÜR INTERNATIONALE MANNSCHAFTSWETTBEWERBE Disziplin: "KARPFEN"


 

 

 


ORGANISATION

-1- Die offiziellen internationalen Mannschaftswettbewerbe werden von den der C.I.P.S. angeschlossenen nationalen Sportfischerverbänden ausgerichtet. Der organisierende Verband wird offiziell für den betreffenden Wettbewerb verantwortlich sein.

-2- Teilnehmen können nur die Mitglieder eines der C.I.P.S. angeschlossenen Verbandes, dessen Beitrag beglichen sein muß, oder die Angelsportvereine, die diesem Verband angehören; sie müssen von ihren Verbänden bestimmt werden; die Angler, aus denen sich Vereins- oder Verbandsmannschaften zusammensetzen, müssen die diesbezügliche Nationalität besitzen.

Ein Angler, der bereits an einer Nationenweltmeisterschaft oder an einem internationalen Treffen einer bestimmten Nation teilgenommen hat, kann nicht mehr für ein anderes Land antreten.

Die Teilnehmer müssen ihre Staatsangehörigkeit stets beweisen können, entweder mit einem Personalausweis, mit einem Reisepaß oder mit einer Nationalitätsbescheinigung.

An der Nationenweltmeisterschaft und der Europameisterschaft können nur die Mannschaften der nationalen Verbände teilnehmen.

-3- Jede der C.I.P.S. angeschlossene Nation kann nur eine Mannschaft melden; die Mannschaft setzt sich aus 3 mal 2 Anglern zusammen (das Angeln wird im "DUO" ausgetragen). Kein Angler darf unter individueller Bezeichnung teilnehmen. Zwei Ersatzmänner pro Nation sind erlaubt; der eventuelle Einsatz des Ersatzmannes ist dann endgültig.

-4- Die Wettbewerbe werden in Strömen, Flüssen, Kanälen oder stehenden Gewässern ausgetragen; das betreffende Gewässer sollte möglichst auf seiner ganzen Breite zu beangeln sein; die Wassertiefe muß durchschnittlich wenigstens 1,50 m betragen; die Minimalbreite der Strecke muß in Flüssen 100 m bei nicht gegenüberstehenden Teilnehmern aufweisen und 100 m bei Gegenüberstehenden; in den anderen Gewässern (ohne Strömung) muß die Minimalbreite 100 m ohne Gegenüberstehen betragen und 300 m bei Gegenüberstehen. Der Karpfenbestand muß ausreichend sein (etwa 200 bis 500 kg pro ha) mit einem gesunden Verhältnis von Exemplaren über 5 kg.

-5- Die ausgewählte Strecke sollte gleiche Angelbedingungen für alle Teilnehmer bieten; Unterbrechungen durch elektrische Stromleitungen, Brücken usw. sollten möglichst vermieden werden, außer für die Trennung der Sektoren, müssen letztere mindestens 200 m voneinander entfernt sein. Die Strecke darf keine Gefahr für Angler und Zuschauer bieten. Sanitäre Anlagen müssen in der Nähe der Angelplätze eingeplant werden. Die Organisatoren müssen den Teilnehmern Duschen, Lavabos, WC-Toiletten zur Verfügung stellen.

In erster Linie sollen die Strecken auf Seen den Vorzug vor Strecken auf Strömen und Flüssen erhalten und sie müssen 15 Nationen aufnehmen können.

Eine Besichtigung der für eine Meisterschaft in Frage kommenden Strecke wird von einem oder mehreren Mitgliedern der technischen Kommission oder von einem durch die F.I.P.S.e.d. bestimmten zuständigen Delegierten durchgeführt, dies in derselben Zeitperiode, die für die Veranstaltung vorgesehen ist; der diesbezügliche Bericht wird dem Direktionsvorstand der F.I.P.S.e.d. zwecks Entscheidung vorgelegt und informationshalber an die C.I.P.S. weitergeleitet. Die definitive Annahme oder Ablehnung seitens der F.I.P.S.e.d. wird durch letztere der kandidierenden Nation mitgeteilt.

Zusammenhängend mit den Wettbewerbsstrecken werden auch die Beherbergungsbedingungen einer Begutachtung seitens der technischen Kommission oder des von der F.I.P.S.e.d. bestimmten Mitgliedes unterzogen; im Einverständnis mit der Organisation kann diese Kommission den teilnehmenden Nationen erlauben, ihre Unterkunft selbst zu wählen; in diesem Fall sind die teilnehmenden Nationen unbedingt verpflichtet den organisierenden Verband zum Zeitpunkt der Einschreibung (Anmeldeformular) davon in Kenntnis zu setzen. Jedoch wird von den Nationen, welche die offiziell angegebene Unterkunft nicht wählen, eine Gesamteinschreibegebühr von 900 Dollar pro Nation verlangt, die zum Zeitpunkt der Einschreibung an die organisierende Nation zu zahlen ist. Diese Pauschalsumme von 900 Dollar berechtigt zu 8 Bankettkarten und zu je 8 Fischereierlaubnisscheinen für die Trainings- sowie die Wettbewerbstage. Inbegriffen in diesem Betrag von 900 Dollar sind desweiteren der eventuelle Transport der Teilnehmer zur Strecke, die Versicherung und alle sonstigen Unkosten wie Ankauf von Andenken, Pokalen, Auszeichnungen usw. Falls eine Nation 1 Mannschaft von JUNIOREN + 1 Mannschaft von MINIMES anmelden sollte, würde die Einschreibegebühr 1.450 Dollar betragen und würde zu 16 Bankettkarten und zu 12 Fischereierlaubnisscheinen berechtigen. Falls eine Nation 1 MINIMES-Mannschaft und keine JUNIOREN-Mannschaft anmelden sollte, würde die Einschreibegebühr 900 Dollar betragen und alle diesbezüglichen Rechte beinhalten. Liegen an dem von der Organisation bestimmten Termin keine genauen Angaben vor, sind die teilnehmenden Nationen verpflichtet, ihre Beherbergung selbst zu übernehmen und 900 Dollar an die Organisation zu zahlen.

Die Nationen müssen dem organisierenden Verband unbedingt das Datum ihrer Ankunft mitteilen, dies eine Woche vor dem Wettbewerb. Jede für die Sitzung der Mannschaftsführer abwesende (nicht angereiste) Nation wird als NICHT TEILNEHMEND betrachtet und kann also nicht an der Meisterschaft teilnehmen.

Die verschiedenen Meisterschaften werden nach folgendem Terminkalender abgehalten:
Meisterschaft der VEREINE: zwischen dem 1. und 15. Juni
EUROPAmeisterschaft: letztes Juni- oder erstes Juliwochenende
Meisterschaft für MINIMES-JUNIOREN: letztes Juli- oder erstes Augustwochenende
DAMENmeisterschaft: zwischen dem 15. und 30. August
NATIONENmeisterschaft: zwischen dem 1. und 15. September
FORELLENmeisterschaft: zwischen dem 15. und 30. September
KARPFENmeisterschaft: zwischen dem 15. September und 31. Oktober

-6- Für die Wettbewerbe beträgt der Abstand zwischen den Angelzonen eines jeden "DUOS" vom äußeren Zonenende bis zum äußeren Zonenende 70 m minimal und 100 m maximal in stehenden Gewässern und 100 m minimal in Flüssen. Der Angelplatz muß aus einem Ring von 8 m auf 8 m und nutzbar auf seiner ganzen Fläche bestehen, der das Aufstellen von Zeltplanen und Regenschirmen von unauffälliger Farbe (dunkelgrün, kaki oder Art "Tarnung") erlaubt; die Seiten des Rings müssen fest im Boden verankert sein und bezeichnen die Angelzonent; ebenso muß für die Offiziellen ein Durchgang, der zugleich als Sicherheitszone dient, hergerichtet werden, dessen Zutritt den Zuschauern untersagt ist.

 

 

Nur der Mannschaftsführer hat das Recht, den Angelplatz der Teilnehmer seiner Mannschaft zu betreten; er trägt eine seine Funktion bestätigende Rückennummer.

Der Veranstalter muß jeden Ring des "DUOS" mittels einer Tafel kennzeichnen auf der die Namen und die Staatsangehörigkeit des "DUOS" sowie die Zahl der Fänge und das Gewicht eines jeden Fanges nach jeweils 6 Stunden notiert werden.


SITZUNG DER MANNSCHAFTSFÜHRER

-7- Es handelt sich nur um eine Informationsversammlung, die am Abend vor Beginn des Wettbewerbs stattfinden muß. In dieser Versammlung wird eine internationale Jury zusammengesetzt, wie Artikel 29 des vorliegenden Reglements es vorsieht; in der Folge werden folgende Punkte erledigt:

1) Nationenaufruf

2) Verlosung der Nationen nach alphabetischer Liste, um die Reihenfolge zum Auslosen zu bestimmen

3) Verlosung der Sektoren (A,B,C, usw.) für jedes "DUO" aus jeder Mannschaft.

Sollte ein Mannschaftsführer oder ein Delegierter einer Nation abwesend sein, so werden der oder die F.I.P.S.e.d.-Vertreter die Verlosung vornehmen.

ð Während des Wettkampfes findet eine tägliche Versammlung durch die Organisation statt.

ð Je nach den zu behandelnden Fällen kann eine außergewöhnliche Versammlung durch die Organisation einberufen werden.

ð In Anwesenheit der Kapitäne ist obligatorisch. Sollte ein Kapitän aus triftigen Gründen nicht anwesend sein, so kann er, nachdem er die Organisation hiervon in Kenntnis gesetzt hat, durch den Delegierten der betreffenden Nation vertreten werden.

ð Kein Punkt des Reglements kann in diesen Versammlungen umgeändert werden.


VERLOSUNG

-8 & 9- Die Verlosung muß, unter der Kontrolle der Organisation, wenigstens 180 Minuten vor Beginn des Wettbewerbs, im Beisein der Kapitäne oder der Delegierten einer jeden Mannschaft sowie des oder der Vertreter der F.I.P.S.e.d. vorgenommen werden.

Die Verlosung wird nach einem im voraus aufgestellten automatischen Verlosungsschema vorgenommen.

-10- In Strömen, Flüssen und Kanälen muß sich die Platznummer 1 immer flußabwärts der Strecke befinden; in stehenden Gewässern (See, Weiher usw.) befindet sich die Nummer 1 immer links, wenn man zum Wasser hinschaut, und die Streckenbezeichnung wird von links nach rechts durchgeführt.

-11- Die Mannschaftskapitäne erhalten für jeden ihrer Teilnehmer, die das "DUO bilden, eine Rückennummer ohne Werbung, außer wenn eine vorherige Zustimmung der F.I.P.S.e.d. vorliegt. Im Falle einer Zustimmung für "außerfischereiliche" Werbung soll man sich auf Artikel 41 berufen.


ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

-12- Jedes "DUO" verfügt über 120 Minuten, um sich vorzubereiten. Nach ihrer Ankunft auf der Strecke müssen die mit ihrer Rückennummer versehenen Angler ihr Material und ihre Futtermittel im zubereiteten oder nicht zubereiteten Zustand auf dem ihnen durch das Los zugeteilten Angelplatz abstellen, ohne aber denselben betreten zu dürfen (dieselben Bedingungen gelten für die beim Transport des Materials behilflichen Personen). Jedwede Materialvorbereitung ist vor dem Eintrittssignal der Konkurrenten zu ihrem Angelplatz untersagt. Während den Vorbereitungen dürfen die Angler keinerlei Hilfe in Anspruch nehmen. Die Köder und jedwedes Material können den Anglern bis zum 1. Signal überreicht werden. Nach diesem Signal ist es möglich, den Anglern durch Vermittlung des Kapitäns nur ein einziges Mal während des Wettbewerbs Köder, Futtermittel und sonstiges Material zuzuliefern. Diese Wiederversorgung wird in der Mitte des Wettbewerbs und zur gleichen Zeit für alle Nationen erfolgen. Dieser Zeitpunkt wird in der Kapitänsversammlung vor der Verlosung festgesetzt.

Nach Genehmigung seitens der Veranstalter können sich die Konkurrenten mit ihren eigenen Mitteln zur Strecke begeben.

-13- Für jedes "DUO" ist ein Kommissar und für jeden Sektor ein Generalkommissar vorgesehen. Die einen wie die andern müssen das Wettbewerbsreglement vorbildlich kennen und die betreffende Disziplin beherrschen. Diese Kommissare können verdoppelt oder verdreifacht werden, um sich gegenseitig abzuwechseln und eine ständige Anwesenheit zu gewährleisten. Beim Abwiegen eines von der Mannschaft des organisierenden Landes gefangenen Fisches wird ein Mitglied einer anderen Nation das Abwiegen begutachten.

Es ist dem Einzelkommissar vorbehalten:

a) Den Karpfensack und wenn nötig die Futtermenge zu kontrollieren.

b) Das Angeln des Teilnehmers zu überwachen.

c) Jeden Fang und sein Gewicht zu beglaubigen und zu vermerken.
d) Nach dem Wettbewerb überwacht er den Fang des Anglers und verbietet jeder unbefugten Person den Zutritt zum Angelplatz bis zur Ankunft der Abwiegemannschaft; er unterschreibt mit dem Angler das Dokument, welches das Fanggewicht bescheinigt.

-14- Gewertet werden nur die Spiegel-, Schuppen-, Leder- und Graskarpfen (Weißer Amur und Silberkarpfen). Um in Rechnung getragen zu werden müssen die gefangenen Fische ein Gewicht von "2000 Gramm" oder mehr aufweisen. Diese Bestimmungen "müssen im Programm erwähnt und in der Sitzung der Mannschaftsführer wiederholt werden". Die Fische müssen in Karpfensäcken (1 einziger Fisch pro Sack) gehältert werden. Die Säcke müssen möglichst in ihrer ganzen Länge im Wasser liegen, dies ohne Ballast oder sonstigen Gegenstand im Innern des Sackes. Während des gesamten Wettkampfes darf kein anderes Hälterungsmittel verwendet werden. Die Angler müssen ihre eigenen Karpfensäcke in genügender Zahl bei sich haben. Die Teilnehmer, die durch offensichtlich fehlende Sorgfalt verstümmelte Fische auf die Waage bringen werden nicht in Rechnung getragen und setzen sich der Anwendung von Strafmaßnahmen aus. Sollte es an Säcken fehlen, muß man bei den Kommissaren zwecks Abwiegen vorstellig werden, um so die Säcke zu entleeren.

-15- Die Futtermittel und Köder aus lebenden und toten Tieren, die Fischeier und die Produkte metallischen Ursprungs sind verboten.
Erlaubt sind nur Körner, "Boilies", "Pellets", deren Größe nicht über eine Kugel von 40 mm hinausgehen darf.
Argile, Bentonite und Mehlarten sind verboten.

Am Ende des Wettbewerbs dürfen die Futtermittelreste nicht ins Wasser geworfen werden.

-16- Der Wettbewerb wird in Sektoren in einem einzigen Durchgang von jeweils 72 Stunden ausgetragen; im Falle einer Unterbrechung durch höhere Gewalt (Gewitter) wird der Wettbewerb für gültig erklärt, wenn seine Dauer mindestens 48 Stunden betrug.

-17- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, das Wettbewerbsreglement zu kennen und strengstens einzuhalten.

-18- ð Die Rutenlänge muß weniger als 4 m betragen.

ð Die Stationärrollen (moulinets à tambour fixe) sind Vorschrift.

ð Die Angelschnüre werden vorschriftsmäßig im Innern der Angelzone gespannt, die durch die Achsen der Verankerung der Ringseiten bestimmt wird.

ð Die Monturen müssen einzig und allein mit Hilfe der Angelruten an die zum Angeln bestimmte Stelle befördert werden.

ð Ein einziger einfacher Angelhaken pro Angelschnur ist erlaubt und das Angeln nach der sogenannten "Haarmethode" ist obligatorisch.

ð Nur die Angelmethoden mit einer Verbleiung von minimal 50 g sind erlaubt. Wird die Angelschnur abgerissen, muß die Angelzusammensetzung dem Fisch erlauben, sich möglichst leicht von der Verbleiung zu befreien.

ð Die Schwimmer sind verboten.

ð Das Angeln mit Swing-feeder, Swing-tip und Futterfedern (Futterkörbe) ist verboten.
ð Die Back leads sind erlaubt, zu jeder Zeit aber können die Kommissare ihr Zurückziehen verlangen, um die Angelachsen überprüfen zu lassen.

ð Während des Hinauswerfens der Monturen darf das Blei keine zum Angelring seitliche Bewegung vollziehen. Die Bewegungen des Bleies sind vorschriftsmäßig Richtung Ring/Wasser und Wasser/Ring durchzuführen.

ð Die radio-bedienten Apparate sowie der Echoanzeiger sind verboten.

ð Die Art "Kletteraffen" oder die akustischen oder elektronischen Bißanzeiger sind erlaubt.

ð Die Würfe können mit zwei leuchtenden oder anderen Anhaltspunkten gekennzeichnet werden; letztere können während des ganzen Wettbewerbs an Ort und Stelle bleiben, müssen nach dem Wettbewerb jedoch entfernt werden.

ð Vorschrift sind die Karpfensäcke und die zur Aufnahme der Fische bestimmten Matten. Ihre Größe und Qualität müssen die Sicherheit des Fisches gewährleisten.

ð Vor der Aufnahme des Fisches müssen die Abhakmatten und Hältersäcke pflichtgemäß angefeuchtet werden.

ð Die abgewogenen lebenden Fische werden schonend ins Wasser zurückgesetzt.

ð Die Fischzelte in den Ringen sind obligatorisch.

ð Verbot das Wasser mit Hilfe von Lampen oder Scheinwerfern zu beleuchten; "die mit frontaler Lampe diskrete Beleuchtung ist erlaubt, um den Fisch zu keschern"; die Beleuchtung unter dem Zelt ist erlaubt.

ð Das Eindringen ins Wasser ist bis Stiefelhöhe erlaubt (unter den Knien).

ð Nach dem Wettbewerb müssen die Ringe in äußerst sauberem Zustand verlassen werden.

ð Alle mit Preßluft, Gas oder Elektrizität angetriebenen Apparate sind verboten

Das Umherfahren der Fahrzeuge, ausgenommen diejenigen der Organisation, ist während der Nacht verboten.

Ein zufällig an anderer Stelle als im Maul gehakter Fisch zählt als gültiger Fang.

Das absichtliche "Reißen" des Fisches ist verboten.

-19- Die Teilnehmer können beliebig viele Angelruten aufstellen, sie dürfen jedoch nur jeweils mit maximal 4 Ruten pro "DUO" angeln. Die Reserveruten müssen senkrecht außerhalb den Gestellen, der sich im Gebrauch befindlichen Ruten aufgestellt werden und die zu Anhaltspunkten dienenden Ruten müssen gekennzeichnet und abgebakt sein, sie dürfen sich nicht auf dem Rod-pod der Ruten befinden, mit denen zu diesem Zeitpunkt geangelt wird.

-20- Nur der Teilnehmer ist berechtigt den Fangkescher zu gebrauchen.

-21- Die Teilnehmer dürfen keine Hilfeleistung Außenstehender annehmen; allein der Mannschaftskapitän ist berechtigt, nur den Ring der Teilnehmer seiner Mannschaft zu betreten, er darf nur mündliche Ratschläge vermitteln; es ist ihm nicht erlaubt, den Raum eines "DUOS" zu betreten, der seiner Mannschaft nicht angehört.

-22- Die Teilnehmer können den ihnen zuerteilten Ring nach Belieben benutzen. In ihrem Ring sollen die Angler sich rücksichtsvoll und ohne Geräusch bewegen. Jedwede Angelbetätigung (Auswerfen, Zurückziehen der Ruten, Anfüttern und Keschern) kann nur immer im Innern des Ringes erfolgen.

Photographen und Kameraleuten ist das Betreten der offiziellen Durchgänge erlaubt.

-23- Die Teilnehmer müssen das erste Signal abwarten, um ihren Angelplatz betreten zu dürfen; nach diesem Signal können sie ihr Material aufbauen, ihre Angeln prüfen, ihre Futtermittel vorbereiten (außer wenn Begrenzungen - siehe Artikel 15). 120 Minuten stehen ihnen für diese Vorbereitungen zur Verfügung.

Beim zweiten Signal beginnt das Anfüttern und das Angeln.

Erlaubt ist nur das Füttern mit der Hand oder mit Hilfe von:
a) mit den Händen betätigten elastischen Schleudern (Futterwerfer)
b) mit der Hand oder den Händen betätigten Boilies-Wurfrohren,
c) mit der Hand oder den Händen betätigten Futterkellen (Wurflöffel) mit Stiel oder Griff
d) mit den Händen getätigten standfesten Katapulten, deren Wurfkraft aus elastischem Material oder eventuell aus Federn besteht,
e) auflösbaren Säcken,
f) auflösbaren Fäden,
g) mit einer Angelrute geschleuderten Baits rocket von höchstens 50 mm innerem Durchmesser und 200 mm Länge.
Von 20.00 Uhr abends bis 09.00 Uhr morgens ist der Gebrauch von standfesten Katapulten und des Bait rocket verboten.
Außer dieser Zeitspanne ist das Füttern mit den im Reglement festgelegten Ködern und Mitteln erlaubt.

Das dritte Signal macht die Angler darauf aufmerksam, daß der Wettbewerb in 15 Minuten beendet sein wird.

Beim vierten Signal ist der Wettbewerb beendet. Eine zusätzliche Zeitspanne von 15 Minuten wird gewährt, um einen vor dem 4. Signal gehakten Fisch ans Ufer zu bringen. In diesem Fall ertönt ein 5. Signal, dies 15 Minuten nach dem 4. Signal; bei diesem 5. Signal werden nur die gefangenen und außerhalb des Wassers gebrachten Fische gewertet.

-24- Während des Wettbewerbs nehmen die Einzelkommissare rechts oder links von den Anglern Platz, jedoch so, daß sie dieselben nicht behindern aber ihre Fänge überwachen können. Die Karpfensäcke werden so angebracht, daß sie unter Aufsicht der Kommissare sind; die Fische werden hineingelegt und lebend gehältert bis zum Eintreffen der mit dem Abwiegen betrauten Mannschaft.

 

ABWIEGEN

-25- Das Abwiegen wird von 3 Mannschaften zu je 2 Personen pro Sektor vorgenommen. Die verschiedenen Abwiegegeschäfte sollen in den bestmöglichen Zeiträumen und minimal alle 2 Stunden stattfinden.
-25- Die Abwiegen muß mittels einer durch ein Beglaubigungszeugnis bescheinigten Waage erfolgen, die an einem fest auf dem Boden stehenden Dreifuß angebracht wird und die im Durchgang für Offizielle aufgestellt wird. Die Waagen sind, was das Modell und die Marke anbelangt, identisch für die drei Sektoren.

-26- Sowohl die Kommissare als auch die Angler des betreffenden DUOS müssen die Gewichtsangabe ablesen können.
Bei Anfechtungen ist außer den Kommissaren, den betreffenden Anglern und ihres Kapitäns niemand befugt, die Jury ausgenommen, sich beim Abwiegen einzumischen weder wörtlich noch auf andere Art und Weise.

Eine Person ist verantwortlich für das Abwiege.

Eine andere Person schreibt das Gewicht auf die hierfür vorgesehenen Karte.

Pro Sektor müssen zwei Waagen bereitstehen. Der vom Organisator zur Verfügung gestellte Abwiegesack ist obligatorisch für das Abwiegen eines jeden Fisches; er wird vor jedem Abwiegen angefeuchtet und austariert. Die Abwiegesäcke müssen speziell zum Abwiegen von Karpfen hergestellt sein und zwar aus dehnbarem, synthetischem Material, das wasserdurchlässig und durchlöchert sein muß. Sie müssen für die drei Sektoren identisch sein.

-27- Bis zum Eintreffen der Abwiegemannschaft muß der Konkurrent seinen Karpfensack im Wasser lassen. Die Fische werden von einem Mitglied der betreffenden DUO-Mannschaft aus dem Wasser gehoben und in den sich auf der Abhakmatte befindlichen Abwiegesack gelegt; nach dem Abwiegen werden die Fische ins Wasser zurückgesetzt. Das Zurücksetzen geschieht schonend.

-28- Der Angler bleibt an seinem Platz, um das Fanggewicht zu kontrollieren und die vorgezeigte Karte mit der Angabe des Gewichtes zu unterschreiben. Nach dem Abwiegen, dem Zurücksetzen der Fische ins Wasser und der Unterzeichnung der Abwiegekarte wird kein Einspruch das Fanggewicht betreffend mehr angenommen.

DIE JURY (Schiedsgericht)

-29- Eine internationale Jury, die eventuelle Beschwerden untersucht sowie die vom Reglement vorgesehenen Sanktionen anwendet, wird am Vorabend des Wettbewerbs während der ersten Sitzung der Mannschaftsführer gebildet.

Die JURY von 7 bis 9 Mitgliedern setzt sich vorrangig zusammen aus:

- dem F.I.P.S.e.d.-Präsidenten oder seinem von ihm selbst ernannten Stellvertreter
- dem F.I.P.S.e.d.-Generalsekretär

- den anwesenden Mitgliedern des F.I.P.S.e.d.-Direktionsvorstandes und der technischen Kommission, der Jugendkommission sowie der Kommission für Gewässer- und Naturschutz

- dem Vertreter des organisierenden Verbandes, außer, wenn dieser dieselbe Staatsangehörigkeit wie die oben genannten Mitglieder besitzt mit Ausnahme des F.I.P.S.e.d.-Präsidenten (oder seines Stellvertreters), der pflichtgemäß Präsident der Jury ist.

Bei einem Regelverstoß eines Anglers oder einer Mannschaft mit derselben Nationalität wie ein Jurymitglied (mit Ausnahme des Präsidenten der Jury) so kann dieses an keiner Abstimmung teilnehmen.

Die Jurymitglieder müssen durch ein gut sichtbares Zeichen "JURY" gekennzeichnet sein; sie halten sich auf der Angelstrecke auf, um eventuelle Beschwerden entgegenzunehmen. Der Ort, an dem ständig ein oder mehrere Jurymitglieder zu erreichen sind, muß benannt werden.

-30- Alle Einsprüche, außer denen das Klassement betreffend, müssen der Jury spätestens eine Stunde nach Wettbewerbsschluß vorliegen. Sie können mündlich vorgetragen, müssen jedoch anschließend sofort schriftlich bestätigt werden.

Einsprüche das Klassement betreffend müssen spätestens 30 Minuten nach Veröffentlichung der offiziellen Resultate eingereicht werden. Der Zeitpunkt dieser Veröffentlichung muß auf der für die Resultate vorgesehenen Anschlagetafel angegeben sein. Jedem schriftlich an die Jury gerichteten Einspruch muß eine Kaution von 50 Dollar beiliegen; bei Nichtanerkennung des Einspruches durch die Jury wird die Kaution der F.I.P.S.e.d.-Kasse zugeführt.

Alle Regelverstöße und Verwarnungen müssen der Jury mitgeteilt werden; nur die Jury allein darf eine Disqualifikation aussprechen. Jeder bestrafte Angler muß unmittelbar davon in Kenntnis gesetzt werden.

Die Jurymitglieder und die Generalkommissare müssen zur Beachtung des Reglements, das sie selbst genauestens kennen, höchste Sorge tragen.

-31- Das in den drei offiziellen Sprachen verfaßte Reglement muß seitens des Organisators der Meisterschaft der Jury und den Mannschaftsführern zur Verfügung gestellt werden.
Die Beschlüsse der internationalen Jury werden mit Stimmenmehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit ist die Stimme des F.I.P.S.e.d.-Präsidenten oder die seines Stellvertreters ausschlaggebend.

Die Mitglieder des Direktionsvorstandes der F.I.P.S.e.d. tragen ein zur Person gehörendes Badget und können sich in dem für die Offiziellen bestimmten Durchgang frei bewegen. Dieses Badget ist nur gültig für die Dauer des Mandates (4 Jahre).


STRAFMASSNAHMEN

-32- a) Verwarnung bei Verstoß gegen Artikel 12, 20, 21, 23 und 24.

b) Disqualifikation bei Verstoß gegen Artikel 14, 15, 18 und 36 und im Wiederholungsfalle nach Verwarnung bei Artikel 12, 20, 21, 23 und 24.

c) Im Falle einer Disqualifikation erhält der betreffende Angler die gleiche Zahl von Punkten wie die Zahl der teilnehmenden Nationen + 1.
Im Falle der Disqualifikation eines Anglers behalten die nach ihm klassierten Angler ihre Anfangsplätze (Beispiel: X an achter Stelle klassiert, wird disqualifiziert, die folgenden Angler behalten ihre Plätze und bekommen 9 Punkte, 10 Punkte, usw.).

d) Die an eine Nation erteilte Verwarnung wird für die Dauer von DREI JAHREN in deren Akte vermerkt. Im Falle eines erneuten Verstoßes während diesen DREI JAHREN wird dieser als Wiederholungsfall angesehen und die JURY wird in Erwägung dieses Wiederholungsfalles und gemäß den Strafmaßnahmen darüber befinden.

e) Die an einen Angler erteilte Verwarnung wird für eine unbegrenzte Dauer in dessen Personalakte vermerkt. Im Falle eines erneuten Verstoßes wird dieser als Wiederholungsfall angesehen und die JURY wird in Erwägung dieses Wiederholungsfalles und gemäß den Strafmaßnahmen darüber befinden.

-33- Den Inhabern des offiziellen, vom F.I.P.S.e.d.-Präsidenten ausgestellten Schiedsrichterausweises ist es erlaubt, die Strecke zu betreten, um Verstöße festzustellen. Die Angelplätze dürfen sie jedoch nur im Beisein des Mannschaftsführers der betreffenden Mannschaft betreten.


KLASSEMENTE

-34- 1. MANNSCHAFTSKLASSEMENT

A) SEKTOREN

a) Klassement nach Gewicht (1 Punkt pro Gramm) in jedem Sektor.
Bei Gewichtsgleichheit in einem Sektor, erhalten die betroffenen "DUOS" eine Punktezahl, die dem Durchschnitt der Plätze, die sie normalerweise besetzt hätten, entspricht.
(Beispiel Nr. 1: 2 Angler ex-aequo auf dem 5. Platz erhalten 5 + 6 : 2 = 5,5 Platzpunkte.)
(Beispiel Nr. 2: 3 Angler ex-aequo auf dem 8. Platz erhalten 8 + 9 + 10 : 3 = 9 Platzpunkte.)

b) Die "DUOS" ohne Fang oder Nullfänge erhalten eine Punktezahl, die dem Durchschnitt der nicht vergebenen Plätzen im Sektor entspricht.
(Beispiel Nr. 1: 24 "DUOS", 12 sind klassiert und nehmen die 12 ersten Plätze ein mit den Platzpunkten 1 bis 12, die 12 Nullfänge erhalten 13 + 24 : 2 = 18,5 Platzpunkte.)
(Beispiel Nr. 2: 29 "DUOS", 5 sind klassiert und nehmen die Plätze 1 bis 5 ein, die 24 Nullfänge erhalten 6 + 29 : 2 = 17,5 Platzpunkte.)
(Beispiel Nr. 3: 29 "DUOS", 26 sind klassiert, die 3 Nullfänge erhalten 27 + 29 : 2 = 28 Platzpunkte.)
Bleibt es bei einem Nullfang oder einem Abwesenden in einem Sektor, so erhält dieser die Zahl der Platzpunkte, die dem letzten Platz entspricht.
(Beispiel: "DUOS", 28 klassiert, der Nullfang erhält 29 Platzpunkte.)

B) GENERALKLASSEMENT

a) Addition der in jedem Sektor erzielten Plätze der DUOS einer Mannschaft; die Mannschaft mit dem kleinsten Total an Platzpunkten wird als erste klassiert usw.

b) Bei Punktegleichheit entscheidet das größte Fanggewicht der "DUOS" während des Wettbewerbs

c) Bei Gewichtsgleichheit entscheidet das größte von einem "DUO" erzielte Einzelgewicht usw.


2. EINZELKLASSEMENT der "DUOS"

Die als erste in jedem Sektor klassierten "DUOS" machen sich die ersten Plätze im Einzelklassement streitig; die Zweitklassierten der einzelnen Sektoren nehmen die folgenden Plätze ein usw.

Bei Gewichtsgleichheit zwischen "DUOS" entscheidet der dickste Fang. Bei erneuter Gleichheit entscheidet das Durchschnittsgewicht (Gesamtgewicht geteilt durch die Zahl der Fänge).

-35- Das Klassement wird vom Organisator aufgestellt im Beisein des F.I.P.S.e.d.-Präsidenten oder seines Stellvertreters sowie eventuell eines Jurymitgliedes.


HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

-36- Die Veranstalter sind strengstens verpflichtet für jedwede Organisation eine HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG abzuschließen; ein von der Versicherungsgesellschaft ausgestelltes Beglaubigungsschreiben, das die Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung bescheinigt, muß dem F.I.P.S.e.d.-Präsidenten 2 Monate vor dem Wettbewerb zugesandt werden.

-37- Das Trainieren auf der Strecke ist 15 Tage vor dem Wettbewerb verboten.


ELEKTRISCHE HINDERNISSE

-38- Es ist strengstens verboten, Angelplätze dies- und jenseits von elektrischen Einrichtungen auf einer Minimalentfernung von 50 m anzulegen (Hochspannungsleitung, Transformator, Lichtmast usw.).


MASSREGELN IM FALLE EINES GEWITTERS

-39- 1. DAS GEWITTER ZIEHT VOR ODER NACH DEN VORBEREITUNGEN AUF

Kein Konkurrent darf seinen Angelplatz einnehmen und sein Material aufrichten; ein Signal wird die Verschiebung der Platzeinnahme oder den Abbruch der Vorbereitungen angeben. Wenn die Witterungsbedingungen und der vorgesehene Zeitplan es erlauben, kann der Wettbewerb in der Folge normal abgehalten oder in der Zeitdauer gekürzt werden (minimal auf 48 Stunden).

2. DAS GEWITTER ZIEHT WÄHREND DES DURCHGANGS AUF

Sofortiger Abbruch (Signal der Organisation), damit die Angler Schutz suchen können. Wenn die Witterungsbedingungen es erlauben, erfolgt die Wiederaufnahme des Wettbewerbs durch ein Signal, das den Anglern die Rückkehr zu ihren Angelplätzen erlaubt; ein Signal nach weiteren 5 Minuten erlaubt den Anglern die Wiederaufnahme des Angelns.

Damit der Wettbewerb Gültigkeit hat, muß seine Dauer wenigstens 48 Stunden betragen (Art. 16).


WERBUNG AUF DEN RÜCKENNUMMERN

-40- Im Falle einer "außerfischereilichen" Werbung auf den Rückennummern ist es Aufgabe des Organisators, den Sponsor zu finden und über die Höhe des anfallenden Betrags zu verhandeln; von diesen Werbungseinnahmen fließen der F.I.P.S.e.d.-Kasse unentgeltlich folgende Beteiligungssummen zu:

- 600 Dollar für die Nationenweltmeisterschaft

- 300 Dollar für die Weltmeisterschaften der JUNIOREN, DAMEN, auf EIS, FORELLE, VEREINE sowie für die EUROPAmeisterschaft.

Diese "außerfischereiliche" Werbung (die Werbung mit Fischereiartikeln auf den Rückennummern ist untersagt) ist nicht obligatorisch.

Die Größe der Werbungsbeschriftung auf den Rückennummern darf 6 cm nicht überschreiten und wird unten auf der Brust- und Rückenseite gestattet sein. Zwei Muster dieser Rückennummern mit "außerfischereilicher" Werbung müssen einen Monat vor dem Wettbewerb an den Sitz der F.I.P.S.-e.d. gesandt werden; ein Muster wird dem Organisator mit der F.I.P.S.-e.d.-Beurteilung zurückgeschickt werden.


MODELL EINER RÜCKENNUMMER

 

 


Jede an einer Weltmeisterschaft (Nationen, Junioren, Damen, auf Eis, Forelle, Vereine sowie Europameisterschaft) teilnehmende Nation muß an die F.I.P.S.e.d. die Beteiligungssumme von 100 Dollar zahlen, dies unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Mannschaftsmitglieder. Die Summe von 300 Dollar seitens der organisierenden Nation an die C.I.P.S. bleibt weiterhin bestehen.

ERÖFFNUNGSFEIER UND SIEGEREHRUNG

-41- Die Eröffnungsfeier und die Vorstellung der Mannschaften muß am Vorabend des ersten Durchganges stattfinden. Die drei erstklassierten Mannschaften und die drei Erstklassierten im Einzelklassement erhalten in feierlicher Form die Medaillen in Gold, Silber und Bronze. Entsprechend den internationalen Gepflogenheiten erklingen bei dieser Ehrung die Nationalhymnen der Sieger; zugleich wird die jeweilige Nationalflagge gehißt. Die Medaillen werden von der F.I.P.S.e.d. gestiftet und von ihrem offiziellen Vertreter überreicht. Alle anderen Belohnungen werden gerechterweise an die teilnehmenden Nationen verteilt. Die anwesenden Nationen sind gebeten, ihre Staatsflagge sowie eine Kassette ihrer Nationalhymne mitzubringen und dem Organisator zu übergeben.


ÜBERSETZUNGEN

-42- Bei strittigen Fragen über die Auslegung des Reglements gilt nur die französische Fassung als Originaltext und Hinweismittel.
VERPFLICHTUNG seitens der eine Welt- oder Europameisterschaft organisierenden Nation:

a- die von der F.I.P.S.e.d. gelieferten Medaillen und Trophäen gravieren zu lassen

b- die Programme und sämtliche Auskünfte in den drei offiziellen Sprachen (englisch, deutsch und französisch) zu verschicken.

 



 

Offizielles Reglement "KARPFEN", genehmigt durch den Direktionsvorstand der F.I.P.S.e.d. - PARIS (Frankreich) - 02/12/2000

 

Le Président de la F.I.P.S.e.d. ...............Le Secrétaire Général de la F.I.P.S.e.d.

.......F. JAGUELIN .....................................................J. DUPUIS



 

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